Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
                                      für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Honorar bei der Beauftragung von Sachverständigenleistungen

Im Wesentlichen gibt es Privatgutachten und Gerichtsgutachten.

Wird ein öbuv Sachverständiger vom Gericht bestimmt und zur Abgabe von Sachverständigenleistungen aufgefordert, so wird dieser nach dem JVEG honoriert.
Die Zuordnung der Honorargruppe erfolgt über das Sachgebiet, für welches er die Leistungen erbringen soll.
Erfasst der Auftrag einer Sachverständigenleistung mehrerer Sachgebiete so gilt für die Berechnung seiner Leistungen die höchste Honorargruppe für die gesamte Leistung.

Wird ein öbuv Sachverständiger von einem privaten Auftraggeber zur Abgabe von Sachverständigenleistungen aufgefordert, so gilt hier die freie Vereinbarung als Zeithonorar oder als Pauschalhonorar.
Private Auftraggeber sind alle übrigen, außer den Gerichten.

Weiter unten erhalten Sie eine Auflistung der Honorargruppen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz und der Index Mittelsätze welche bei Privatgutachten 2002 bis 2006 vereinbart wurden.

Dem Leser mögen diese Honorare erst einmal hoch erscheinen, doch sollte er bedenken, dass der öbuv Sachverständige zu Fortbildungen verpflichtet ist.
Sie verbringen eine Menge unentgeldliche Zeit in Seminaren, Sachverständigensymposien und über Fachliteratur um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Auch ist fest zu stellen, dass insbesondere die Fachlektüren, Online-Zugänge und DIN-Sammlungen außergewöhnlich teuer sind.

Mein Sachverständigenhonorar berechne ich angelehnt an das JVEG mit 75.- €/Std. zuzüglich Sachkosten.

Die farblich gekennzeichneten Sachgebiete, sind die, welche meine Tätigkeit umfassen, sofern diese mittelbar dem Gewerk Maurer - und Betonarbeiten zuzuordnen sind. Hierzu zählen auch die Gewerke Estriche, Putze und Fliesenleger.

Zeithonorar für Sachverständigenleistungen bei Privatgutachten - Index Mittelsatz
( Quelle "Der Sachverständige", Auszug)
Sachgebiet
Honorar- gruppe JVEG 
€ / h netto
Index-Mittelsatz Privatgutachten 
11/02
€ / h netto
 Index-Mittelsatz Privatgutachten 11/04
€ / h netto
Index-Mittelsatz Privatgutachten 12/06
€ / h netto
n.V.
Verbraucherpreisindex für Deutschland 
2000 = 100
    Index 11/02 = 103,0 Index 11/04 = 106,2  Index 11/04 = 111,1
Abbruch 5 70 87,75 90,48 94,65
Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau 6 75 98,11 101,16 105,83
Akustik, Lärmschutz 5 70 90,04 92,84 97,12
Altbausanierung 5 70 82,39 84,95 88,87
Bauphysik 5 70 89,65 92,44 96,56
Baustoffe 5 70 89,52 92,30 96,56
Bauwerksabdichtung 6 75 91,20 94,03 98,37
Beton-, Stahlbeton-, Spannbetonbau 5 70 85,22 87,87 91,92
Betriebsunterbrechung 9 90 109,42 112,82 118,03
Bewertung von Immobilien 6 75 95,10 98,06 102,58
Brandschutz 5 70 87,52 90,24 94,4
Dachkonstruktionen 5 70 83,28 85,87 89,83
Erd- und Grundbau 3 60 78,10 80,53 84,24
Fenster, Türen, Tore 5 70 89,88 92,67 96,95
Fliesen + Baukeramik 5 70 88,16 90,90 95,09
Fußböden 4 65 83,32 85,91 89,87
Garten + Landschaft 3 60 73,07 75,34 78,87
Heizung, Klima, Lüftung 4 65 81,94 84,49 88,38
Holz / Holzbau 4 65 79,20 81,66 85,43
Honorare HOAI 7 80 102,34 105,52 110,29
Immissionen 5 70 88,34 91,09 95,29
Ingenieurbau 4 65 82,08 84,63 88,54
Innenausbau 5 70 87,22 89,93 94,08
Kältetechnik 6 75 95,38 98,34 102,88
Maschinen + Anlagen 6 75 90,23 93,03 97,33
Mieten und Pachten 5 70 90,32 93,13 97,42
Sanitärtechnik 5 70 84,86 87,50 91,53
Schäden an Gebäuden 6 75 92,77 95,65 100,07
Stahlbau 4 65 78,53 80,97 84,71
Statik im Bauwesen 4 65 83,92 86,53 90,52
Straßenbau 5 70 85,21 87,86 91,91
Tiefbau 4 65 82,06 84,61 88,51
Vermessungstechnik 1 50 65,55 67,59 70,71
Wärme- und Kälteschutz 6 75 94,51 97,45 101,94
Wasserversorgung + Abwässer 3 60 75,30 77,64 81,22
         
Nebenkosten ZSEG JVEG  Index 11/04 = 106,2 
Kfz je km 0,27 0,30 0,50 oder ADAC-Tabelle 0,52 oder
ADAC-Tabelle
0,54 oder ADAC-Tabelle
Lichtbilder 2,00 2,00 2,00 2,06 2,16
Gutachtenseite 2,00 --- 2,00 2,06  2,16
Gutachten je 1000 Anschläge --- 0,75  
Kopien 0,50 0,50 0,50 0,52 0,54
Farbkopien 2,00 2,00 2,00 2,06 2,16
Elektronische Dateien je --- 2,50 n.V.  n.V. n.V.



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