Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer-
und Betonbauerhandwerk
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Bauteilerklärungen:
Dränung zum Schutz von baulichen Anlagen Vorwort: Ob
eine Dränung Sinn macht,
oder nicht, ist im Einzelfall durch den Planer festzustellen. Die
Planung einer
Dränanlage, geht immer einher mit der Planung der Abdichtung. Fall a) liegt vor, wenn nur Bodenfeuchtigkeit in stark durchlässigen Böden auftritt (Abdichtung ohne Dränung). Fall b) liegt vor, wenn das anfallende Wasser über eine Dränung beseitigt werden kann und wenn damit sichergestellt ist, dass auf der Abdichtung kein Wasserdruck auftritt (Abdichtung mit Dränung). Fall c) liegt vor, wenn drückendes Wasser, in der Regel in Form von Grundwasser, ansteht oder wenn eine Ableitung des anstehenden Wassers über eine Dränung nicht möglich ist (Abdichtung ohne Dränung). Im folgenden Fachaufsatz,
geht der Verfasser nur auf die horizontalen Dränanlagen vor
Wänden, nach Absatz
5.2 der DIN 4095 „Dränung zum Schutz von baulichen
Anlagen - 1990/06" ein. Es bleibt festzustellen, dass, wenn durch eine Dränung nach DIN 4095, deren Funktionsfähigkeit auf Dauer sichergestellt ist, ein Aufstau von Wasser verhindert wird, Sohle und Außenwände des Bauwerks auch in wenig durchlässigen Böden (k < 10-4m/s) nach DIN 18195 Teil 4 abgedichtet werden können. Dies
setzt also voraus, dass
kein Wasserstau über die Rohbodenplatte des Bauwerks erfolgt. Alternativ wäre eine weiße Wanne zu planen und zu bauen.
Die Zusammenfassung des Folgenden, für die Schnellleser schon Vorweg
Eine Dränanlage ist zu planen. Hierzu sagt die DIN 4095 unter …. 5. Planung 5.1 Allgemeines Die Dränanlage ist in den Entwässerungsplan aufzunehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Dränanlagen vor Wänden, auf Decken und unter Bodenplatten. Die Standsicherheit des Bauwerks darf durch Dränanlagen nicht beeinträchtigt werden. 5.2.2 Dränleitung …….. Bei Gebäuden ist sie möglichst als Ringleitung (siehe Bild 2) zu planen 5.6 Darstellung der Dränanlage gefordert. Hier mit folgendem Wortlaut: In den Bauplänen sind die Bauteile der Dränanlage darzustellen….. Die Bauteile sind mit den Sinnbildern nach Tabelle 4 darzustellen. Dabei sind Angaben über Lage, Art der Baustoffe, Dicke, Flächengewicht, Maße und Sohlenhöhen zu machen. Es ist somit festzustellen, dass Dränanlagen nicht nur „einfach“ gebaut werden, sondern von Seiten des Planers zu planen und zeichnerisch festzulegen sind. Die Zeichnung sind dem Ausführenden zur Verfügung zu stellen. Weiter führt die DIN 4095 unter „3.5 Wasseranfall und Grundwasserstände“ auf, dass der Wasseranfall an den erdberührten baulichen Anlagen von der Größe des Einzugsgebietes, der Geländeneigung, der Bodenschichtung und der Bodendurchlässigkeit und der Niederschlagshöhe abhängig ist. Die DIN sagt ganz klar, dass trockene Baugruben keinen Anhalt geben, ob Dränmaßnahmen erforderlich werden. Die zu erwartenden Wassermengen sind vom Planer also zu ermitteln. Als Beispiele hierfür, wie dieses erfolgen könnte, führt die DIN das schürfen und bohren, erfragen der örtlichen Erfahrungen bei Nachbargrundstücken oder das Befragen von Ämtern auf. Insbesondere das schürfen und bohren ist ME nach kein tauglicher Vorschlag, wird hierbei doch immer nur der momentane Zustand wiedergegeben. Einzig anhand von der Bodengeometrie, könnte der Bodengutachter auf die Durchlässigkeit der Bodenschichten schließen, oder Wasserführende Schichten aufspüren. Im Vorfeld der Planung einer Dränanlage, muss festgestellt werden, wohin das anfallende Dränwasser abgeleitet werden kann und zwar in baulicher und wasserrechtlicher Hinsicht. Darf
es dem öffentlichen
Kanalnetz zugeführt werden? Wenn
das Wasser nicht dem
öffentlichen Kanalnetz beigeführt werden darf, kann
das Wasser per Versickerung
auf dem Gelände verbleiben?
Was ist eine Dränung? Laut der DIN 4095 ist eine Dränung die Entwässerung des Bodens durch Dränschicht und Dränleitung, um das Entstehen von drückendem Wasser zu verhindern. Dränanlagen sind bis Einbautiefen von 3,0 m zulässig. Hierbei darf die Gebäudehöhe 15,0 m nicht überschreiten und die Länge der Dränleitung vom Hochpunkt bis zum Tiefpunkt nicht länger als 60 m sein. [bei einer Ringdränung somit maximal 120 m Gesamtlänge] In
eine Dränanlage darf kein
Regenwasser direkt eingeleitet werden. Bestandteile einer Dränanlage sind Drän, Kontroll- und Spüleinrichtungen sowie Ableitungen. Wobei die „Drän“ der Sammelbegriff für Dränleitung und Dränschicht ist. Die Dränleitungen sind die Rohre, welche das Wasser aus der Dränschicht sammeln und / ableiten. Während die Dränschicht eine wasserdurchlässige Schicht ist, welche aus Sickerschicht und Filterschicht oder aus einer filterfesten Sickerschicht (Mischfilter) besteht. Eine Filterschicht ist ein Teil der Dränschicht, welche das Ausschlämmen von Bodenteilchen durch fließendes Wasser verhindert. (zuschlämmen der Dränrohre / Absackungen infolge hinweggespülten Boden) Eine Sickerschicht wiederum, soll dass Wasser vom Bauteil ableiten. Die
DIN 4095 verlangt
prüfbare Leistungskriterien und den Nachweis der Eignung der
Baustoffe – und
zwar sowohl für die Regelausführung als auch
für darüber hinausgehende
Sonderfälle. Die Dränleitung bei Gebäuden soll möglichst als Ringleitung ausgeführt werden. Die Ringleitung ist hierbei vom Tiefpunkt [Vorflut oder Zuleitung zur Vorflut] aus zu verlegen. Der Hochpunkt der Rohrsohle [unterer Teil des Dränrohres] darf hier 20 cm unter Oberkante Rohsohle nicht überschreiten. Der Rohrscheitel (obere Teil des Dränrohres) darf an keiner Stelle die OK Rohsohle überschreiten. Die Rohrsohle darf aus statischen Gründen nicht tiefer als die Fundamentsohle (oder bis UK Bodenplatte) geführt werden. Die
DIN 4095 fordert ein Mindestgefälle
von 0,5% (viele anerkannte Fachleute
fordern hier mindesten 1% Gefälle). Die meisten unterkellerten Bauvorhaben werden zur heutigen Zeit mit Bodenplattedicken von ca. 20 bis 25 cm hergestellt. Daher führt die DIN hierzu weiter aus, …dass die Fundamente
notfalls zu
vertiefen sind oder der Rohrgraben außerhalb des
Druckausbreitungsbereiches der
Fundamente (Bodenplatten) zu verlegen sind.
Der
Regelquerschnitt des Dränrohr liegt meistens bei 100 mm.
Die Rohrsohle muss bei mindestens 20 cm unter OK Rohsohle des Gebäudes liegen. Der Rohrscheitel darf die Rohsohle des Bauvorhabens nicht überschreiten. Hier raus resultiert eine mögliche Gefällehöhe von 10 cm vom Hochpunkt des Dränrohres, bis zum Tiefpunkt. Bei einem Gefälle von mindesten 0,5 % (schwer einzuhalten), könnte hier eine Wegstrecke von 20 m für die Strecke vom Hoch- zum Tiefpunkt errechnet werden. Dieses wiederum bedeutet 40 m Gesamtstrecke für die Ringdränung. Ein Dränrohrdurchmesser von 125 mm würde die Gesamtwegstrecke der Dränrohre auf 30 m herab setzen. Die
Dicke der die Dränrohre
umgebenden Kiespackung (Sickerschicht) ist abhängig von der
Sieblinie der
Filterschicht, bzw. Sickerschicht. Die
Dränschichten vor den
Wänden (mineralisch, Platten- oder Mattenwaren),
müssen 30 cm in mineralischer
Ummantelung des Dränrohres einbinden und
sind 15 cm unter OK Gelände abzudecken. Mit folgendem Wortlaut werden Reinigungs- und Inspektionsschächte gefordert: Spülrohre (mindestens DN 300) sollen bei Richtungswechsel der Dränleitung angeordnet werden. Der Abstand der Spülrohre soll höchstens 50 m betragen. Für Kontrollzwecke
dürfen
anstelle der Spülrohre Kontrollrohre mit mindestens DN 100
angeordnet werden.
Der Übergabeschacht soll mindestens DN
1000 betragen.
Es kommt oftmals
vor, dass
dieses in der Norm unglücklich gewählte Wort
„sollen“ so interpretiert wird,
dass die gesamte Ringdränung auch ohne Spül- und
Kontrollschächte ausgeführt
werden kann.Dieses ist eindeutig nicht so. Die modalen Hilfsverben "müssen", "sollen", "dürfen" und "können" und ihre Verneinungen drücken aus, ob eine Aussage in einer Norm oder Vorschrift als Gebot, Verbot, Empfehlung oder Erlaubnis zu verstehen ist. Deren Anwendung ist in Anhang E der DIN 820-2:2000-01 'Normungsarbeit - Teil 2: Gestaltung von Normen' geregelt. Kriterium für die Auswahl der modalen Hilfsverben ist somit der Grad der Verbindlichkeit, welche eine Aussage haben soll. Die Verbformen der folgenden Tabelle 2 der DIN 820-2 müssen angewendet werden, wenn von mehreren Möglichkeiten eine empfohlen wird, ohne andere auszuschließen, oder eine bestimmte Handlungsweise vorzuziehen ist, jedoch nicht unbedingt gefordert wird, oder wenn bei einer verneinten Aussage von einer bestimmten Möglichkeit oder Handlungsweise abgeraten wird, wenngleich diese nicht verboten ist. Da
aber entsprechend der DIN
4095 Dränleitungen so zu verlegen sind, dass diese in ihrer
gesamten Länge
jederzeit inspiziert und gereinigt werden können,
müssen Schächte mit einer
Mindestnennweite von DN 300 bei jedem Richtungswechsel der Rohre, bei
seitlichen Anschlüssen sowie am Hoch- und Tiefpunkt,
mindestens jedoch alle 50
m vorgesehen werden. Die
Verbform „sollen“ im
Bezug auf die Spül- und Kontrollschächte in der Norm
ist also so zu verstehen,
wie unter 1. der Tabelle 2 der DIN 820-2 aufgeführt ist. Ein Verzicht auf Spül- und Kontrollschächte an jeder nennenswerten Richtungsänderung, wird regelmäßig ein Mangel darstellen.
Vorflut (DIN 4095 8.5) Eine Vorflut ist nach DIN 4095 die Möglichkeit des Wassers, mit natürlichem Gefälle oder durch künstliche Hebung abzufließen. Es
ist anzustreben die
Vorflut in einen Vorfluter, z.B. das öffentliche Kanalnetz,
einen Bachlauf oder
ein Rückhaltebecken mit natürlichem
Gefälle, zu entwässern. Ist eine Entwässerung der Vorflut über ein natürliches Gefälle nicht möglich, muss also gepumpt werden, ist eine regelmäßige Wartung der Pumpen erforderlich. Ein Rückstau aus der Vorflut in die Dränanlage ist zu verhindern. Die
Ableitung ist, falls
notwendig, durch eine geeignete Vorrichtung, z. B.
Rückstauklappe, gegen
Stau aus dem Vorfluter zu sichern. Es ist trotzdem sicher zustellen, dass sich keine Anstauhöhen von mehr als 0,2 m Wassersäule über der Rohsohle des Bauwerks aufstauen.
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