Mark A. Carden
von der HwK OWL zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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Verblendmauerwerk Allgemein

Umgangssprachlich wird anstelle des Fachbegriffs „Verblendung“ gerne, auch von Profis, der Begriff „Klinker“ angewandt.
Dieses ist zwar falsch, hat sich aber so eingebürgert – und jeder weiß was gemeint ist.
Sogar in der Fachliteratur wird dieser Begriff des öfteren gebraucht.

Ein Klinker ist ein aus Ton hergestellter, oberflächlich oder durchgesinterter, frostbeständiger Ziegel, mit einer Rohdichte von mindestens 1,9 Kg/dm³, einer maximalen Wasseraufnahme von 7 Gew.-% und einer minimalen Druckfestigkeit von 28 N/mm².
Bei diesen Werten ist plausibel, dass die wenigsten Verblendmauerwerke tatsächlich aus Klinkern erstellt werden.
Der Name rührt daher, dass diese beim Zerschlagen einen hellen Klang haben.

Eine Verblendung ist eine vorgesetzte Schale zum Witterungsschutz und aus Gründen der Optik.
Verblendmauerwerk ist in diesem Sinne, eine vorgesetzte Wandschale aus Mauersteinen und Mauermörtel und sagt erst einmal nichts über das Steinmaterial aus.
Das Verblendmauerwerk kann aus Ziegel,- bzw. Klinkerarten, Betonwerksteine, Kalksandsteine und / oder Natursteine bestehen.

Eine Verblendschale, nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, ist eine Investition in die Zukunft. In der Regel wird diese die angesetzte Standdauer eines Gebäudes ohne größere Reparatur- und / oder Wartungsarbeiten überstehen.
Eine Verblendschale ist eine Konstruktion, welche nur dann dauerhaft ihre Schutzfunktion übernimmt, wenn diese nach den Fachregeln geplant und erstellt wird.

Die Planung und Herstellung von Verblendermauerwerk wird in der DIN 1053; Mauerwerk - Teil 1: Berechnung und Ausführung  geregelt. Hier ab 8.4.

Nachfolgend können Sie die verschiedenen technischen Notwendigkeiten bei der Erstellung einer funktionstüchtigen Verblenderkonstruktion kennen lernen und die Besonderheiten der einzelnen Verblendmauerwerke nachlesen.

Technischen Regeln allgemein

- Konstruktionsarten und allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Sichtmauerwerk
8.4.2.2 Unverputzte einschalige Außenwände (einschaliges Verblendmauerwerk)
8.4.3.1 Konstruktionsarten und allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Sichtmauerwerk
8.4.3.2 Zweischalige Außenwände mit Luftschicht
8.4.3.3 Zweischalige Außenwände mit Luftschicht und Wärmedämmung
8.4.3.4 Zweischalige Außenwände mit Kerndämmung
8.4.3.5 Zweischalige Außenwände mit Putzschicht
- Vertikale Dehnungsfugen bei zweischaligem Mauerwerk
- Vormauermörtel, bei der Erstellung von Sichtmauerwerk
- Nachträgliches Verfugen oder Fugenglattstrich bei zweischaligem Mauerwerk
- Drahtanker, Lutschichtanker und andere Verankerungstechniken bei zweischaligem Mauerwerk
- Anforderungen an Verblendersteinen bei zweischaligem Mauerwerk
- Abdichtungen im Verblenderbau bei zweischaligem Mauerwerk
- Abfangungen, Tragkonstruktionen bei zweischaligem Mauerwerk
- obere und seitliche Anschläge bei zweischaligem Mauerwerk
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